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Grundsicherung im Alter: Wie viel Erspartes darfst du behalten?

Stand: September 2026 · Quellen geprüft

Wenn deine Rente nicht reicht und du Grundsicherung im Alter beantragst, schaut das Sozialamt auf dein Vermögen. Geschützt sind in der Regel 10.000 Euro je erwachsene Person – was darüber liegt, musst du zuerst selbst aufbrauchen. Diese Seite zeigt, woher die Zahl kommt, was daneben zusätzlich geschützt ist und wo die Regel wehtut.

Die Regel: 10.000 Euro, festgelegt in einer eigenen Verordnung

Grundlage ist § 90 SGB XII. Absatz 1 ist kurz und unbarmherzig: „Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen." Absatz 2 zählt danach auf, was trotzdem bei dir bleibt. Unter Nummer 9 stehen dort „kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte" – ohne Betrag. Wie klein „klein" ist, regelt eine eigene Verordnung zu genau dieser Nummer 9. Dort steht die Zahl:

Der Betrag gilt je Person, nicht je Haushalt. Lebst du mit deinem Ehepartner zusammen und seid ihr beide auf die Leistung angewiesen, sind es zusammen 20.000 Euro. Die Verordnung wurde zuletzt im Dezember 2022 geändert – seitdem steht die Zahl unverändert.

Was neben den 10.000 Euro zusätzlich geschützt ist

Der Freibetrag ist nicht alles. § 90 Absatz 2 SGB XII schützt daneben eine ganze Liste von Dingen, unabhängig von den 10.000 Euro:

VermögenswertWie es behandelt wird
Selbst bewohntes Haus oder Eigentumswohnunggeschützt, wenn „angemessen" (Nr. 8) – Größe, Zuschnitt und Wert prüft das Amt im Einzelfall
Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (Riester)geschützt (Nr. 2)
Angemessener Hausratgeschützt (Nr. 4)
Familien- und Erbstückegeschützt (Nr. 6)
Ein angemessenes Kraftfahrzeuggeschützt (Nr. 10)
Sparguthaben, Tagesgeld, Wertpapiere, Zweitimmobiliezählen mit, soweit sie über dem Freibetrag liegen

Bei allem, was in dieser Liste nicht auftaucht – zum Beispiel dem Rückkaufswert einer privaten Lebensversicherung –, kommt es darauf an, ob der Wert überhaupt verwertbar ist und ob die Härteregel in § 90 Absatz 3 SGB XII greift. Das entscheidet das Sozialamt im Einzelfall. Eine feste Zahl gibt es dafür nicht, und jeder, der dir eine nennt, rät.

Der Denkfehler, der 2026 besonders oft passiert

Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, früher Bürgergeld) neue Vermögensfreibeträge. Sie sind nach Lebensalter gestaffelt und die frühere Karenzzeit ist weggefallen:

AlterGeschütztes Vermögen im SGB II
bis 30 Jahre5.000 €
31 bis 40 Jahre10.000 €
41 bis 50 Jahre12.500 €
ab 51 Jahren20.000 €

Diese Beträge stehen im SGB II. Sie gelten für Menschen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben (§ 7 SGB II). Für die Grundsicherung im Alter gelten sie nicht.

Die Stufe, über die niemand redet: Wer heute mit 62 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, darf 20.000 Euro behalten. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze wechselt der Fall ins SGB XII (§ 41) – und der geschützte Betrag halbiert sich auf 10.000 Euro. Das ist kein Versehen, das irgendwann korrigiert wird. Das sind schlicht zwei verschiedene Gesetze mit zwei verschiedenen Zahlen.

Rechenbeispiel mit den Werten für 2026

Ingrid ist alleinstehend, Jahrgang 1960, und hat ihre Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten erreicht. Ihre Warmmiete beträgt 520 Euro, die angerechnete Rente 780 Euro.

Ingrid hat 14.500 Euro auf dem Sparbuch. 10.000 Euro bleiben geschützt, 4.500 Euro muss sie zuerst einsetzen. 4.500 Euro geteilt durch 303 Euro sind rund 15 Monate. In der Größenordnung heißt das: gut ein Jahr lang keine Grundsicherung, in dieser Zeit lebt sie von Rente plus Erspartem. Erst danach beginnt der Anspruch.

Das ist eine Größenordnung, keine Bescheid-Simulation. Das Amt prüft die Verwertbarkeit im Einzelfall und rechnet nicht stur Monat für Monat herunter. Die Richtung stimmt aber: Vermögen über dem Freibetrag geht dem Anspruch zeitlich voraus.

Wo die Regel wehtut

Vermögen vor dem Antrag verschenken ist keine Lösung. Das Sozialamt sieht sich zurückliegende Vermögensbewegungen an, und Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Wer darüber nachdenkt, sollte das vorher mit einer unabhängigen Beratungsstelle besprechen – nicht danach.

Was du tun solltest

  1. Schreib deine Vermögenswerte auf. Konten, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Immobilien, Fahrzeuge. Erst mit dieser Liste weißt du, ob die Frage dich überhaupt betrifft.
  2. Rechne deinen Bedarf aus: 563 Euro plus deine Warmmiete. Liegt deine Rente darüber, ist die Vermögensfrage für dich zweitrangig.
  3. Fordere deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an und prüfe deine Grundrentenzeiten – die 33-Jahre-Frage entscheidet über bis zu 281,50 Euro im Monat, unabhängig von deinem Vermögen.
  4. Vereinbare einen Beratungstermin. Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800 (Mo–Do 8:00–19:00, Fr 8:00–15:30). Für die Vermögensfrage selbst sind das Sozialamt, ein Sozialverband oder eine unabhängige Beratungsstelle die richtige Adresse.

Häufige Fragen

Muss ich mein Haus verkaufen, bevor ich Grundsicherung bekomme?

Ein selbst bewohntes Hausgrundstück oder eine selbst bewohnte Eigentumswohnung bleibt nach § 90 Absatz 2 Nummer 8 SGB XII unberücksichtigt, wenn es angemessen ist. Was angemessen ist, prüft das Sozialamt im Einzelfall anhand von Größe, Zuschnitt und Wert. Eine feste Quadratmeter- oder Eurogrenze steht nicht im Gesetz.

Gelten die 10.000 Euro pro Person oder pro Haushalt?

Pro volljährige Person. Die Verordnung zu § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII nennt 10.000 Euro für jede volljährige Person, um deren Leistung es geht, und zusätzlich 500 Euro für jede Person, die von ihr überwiegend unterhalten wird. Bei einem Ehepaar, das beide auf die Leistung angewiesen ist, sind das zusammen 20.000 Euro.

Ich habe von 20.000 Euro Schonvermögen gelesen – stimmt das nicht?

Diese 20.000 Euro sind die oberste Stufe der neuen, nach Alter gestaffelten Freibeträge in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die seit dem 1. Juli 2026 gilt. Für die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII gilt sie nicht. Dort bleiben es 10.000 Euro.

Zählt meine Riester-Rente zum Vermögen?

Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen ist nach § 90 Absatz 2 Nummer 2 SGB XII geschützt und wird nicht auf die 10.000 Euro angerechnet. Bei nicht geförderten privaten Verträgen, etwa einer Lebensversicherung mit Rückkaufswert, kommt es dagegen auf die Verwertbarkeit und die Härteregel des § 90 Absatz 3 an.

Wird mein Vermögen jedes Jahr neu geprüft?

Die Leistungen werden nach § 44 Absatz 3 SGB XII in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt – danach wird neu entschieden, und dabei geht es auch um Einkommen und Vermögen. Änderungen musst du dem Amt außerdem von dir aus mitteilen. Gut zu wissen: Ein Antrag wirkt nach § 44 Absatz 2 auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst.

Wo stehst du selbst?

Der kostenlose Rechner zeigt dir in zwei Minuten, wie deine Rente zum Grundsicherungsniveau steht und ob der Grundrenten-Freibetrag für dich greift. Ohne Anmeldung, deine Zahlen bleiben in deinem Browser.

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Quellen

So entsteht dieser TextJede Zahl und jede Regel ist an Gesetzestext, Deutsche Rentenversicherung oder Ministerium gebunden. Wie wir prüfen und korrigieren, steht auf So prüfen wir. Fehler gefunden? Schreib an hallo@endstation-rente.de.

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