So prüfen wir unsere Ratgeber
Stand: September 2026 · Quellen geprüftRente und Grundsicherung sind Themen, bei denen ein falscher Euro im Text echte Folgen hat. Deshalb gilt hier eine einfache Regel: Was wir nicht belegen können, schreiben wir nicht. Diese Seite erklärt, wie wir arbeiten – damit du einschätzen kannst, was unsere Ratgeber leisten und was nicht.
Woher die Zahlen kommen
Jeder Betrag, jede Frist und jede Regel in unseren Texten stammt aus einer dieser Quellen:
- Gesetzestexte im Original, vor allem SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) und SGB XII (Grundsicherung im Alter) – zitiert mit Paragraph und Absatz.
- Deutsche Rentenversicherung: amtliche Werte wie Rentenwert, Beitragssätze, Durchschnittsentgelt und die Auslegung der Grundrentenzeiten.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Bundestagsdrucksachen bei Gesetzesänderungen und Reformvorhaben.
- Für Verwaltungspraxis ergänzend: veröffentlichte Fachanweisungen der Sozialbehörden.
Presseartikel, Foren und Ratgeberportale nutzen wir höchstens als Hinweis, worüber Menschen gerade stolpern – nie als Beleg für eine Zahl.
Wie wir rechnen
Jedes Rechenbeispiel wird mit den amtlichen Werten des laufenden Jahres nachgerechnet, bevor es online geht. Der kostenlose Rechner auf der Startseite, das Merkblatt und alle Ratgeber verwenden dieselben Konstanten. Beispiele runden wir bewusst nicht schön: Wenn ein Weg sich für eine Beispielperson nicht lohnt, steht das so da.
Wie aktuell die Texte sind
Jeder Ratgeber trägt oben ein Prüfdatum. Zwei Termine im Jahr sind fest eingeplant: der 1. Januar (Regelbedarf, Beitragssätze, Freibeträge) und der 1. Juli (Rentenwert). Dazu beobachten wir laufend, ob sich bei der Rentenreform etwas bewegt – insbesondere beim Grundrenten-Freibetrag in der Grundsicherung, dessen Öffnung die Rentenkommission 2026 empfohlen hat. Beschlossen ist davon bislang nichts; sobald sich das ändert, aktualisieren wir Rechner, Merkblatt und Ratgeber.
Wie wir mit Fehlern umgehen
Fehler passieren auch uns. Ein Beispiel, das wir nicht verstecken: In einer frühen Fassung stand, Zeiten des Arbeitslosengeld-Bezugs zählten zu den Grundrentenzeiten. Das ist falsch – § 76g SGB VI schließt sie ausdrücklich aus. Wir haben alle betroffenen Texte korrigiert und den Irrtum zum Thema gemacht, weil er weit verbreitet ist.
Wenn dir etwas auffällt, schreib an hallo@endstation-rente.de. Wir prüfen jeden Hinweis gegen die Quelle und korrigieren öffentlich.
Was wir nicht tun
- Keine Beratung im Einzelfall. Wir erklären Regeln und zeigen Rechenwege. Ob eine Regel bei dir greift, klärt die Deutsche Rentenversicherung, das Sozialamt oder ein zugelassener Rentenberater.
- Keine Erfolgsprognosen für Anträge oder Widersprüche – das wäre Rechtsberatung, und die dürfen und wollen wir nicht leisten.
- Keine Produkte Dritter. Wir empfehlen keine Versicherungen, Fonds oder Finanzprodukte und erhalten dafür kein Geld.
- Keine automatisch veröffentlichten Texte. Entwürfe entstehen mit technischer Unterstützung, aber kein Text geht ohne menschliche Prüfung und Freigabe online.
Wer dahintersteht
Herausgeber ist die 7-SECOND MEDIA LIMITED (Hongkong), Director Martin Borsetti – die vollständigen Angaben stehen im Impressum. Die Texte richten sich ausschließlich an Versicherte der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung; für Österreich und die Schweiz gelten andere Systeme.
Wo stehst du selbst?
Der kostenlose Rechner zeigt dir in zwei Minuten, ob sich Weiterarbeiten für dich lohnt und ob der Grundrenten-Freibetrag für dich greift. Ohne Anmeldung, deine Zahlen bleiben in deinem Browser.
Zum kostenlosen Renten-RechnerQuellen
- SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung (gesetze-im-internet.de)
- SGB XII – Sozialhilfe, § 82a Grundrentenfreibetrag (gesetze-im-internet.de)
- Deutsche Rentenversicherung – Aktuelle Werte und Grundrente
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rente
So entsteht dieser TextJede Zahl und jede Regel ist an Gesetzestext, Deutsche Rentenversicherung oder Ministerium gebunden. Wie wir prüfen und korrigieren, steht auf So prüfen wir. Fehler gefunden? Schreib an hallo@endstation-rente.de.
Weiter im Ratgeber: Der Grundrenten-Freibetrag · Welche Zeiten zählen zu den 33 Jahren? · Rente niedriger als die Grundsicherung