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Grundrenten-Freibetrag bei der Grundsicherung: die 281,50-€-Regel

Stand: August 2026
Reform in Arbeit – Stand: 22.08.2026Die Rentenkommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 empfohlen, diesen Freibetrag auch für Menschen mit weniger als 33 Jahren Grundrentenzeiten zu öffnen – ausreichen soll dann die Mindestwartezeit von fünf Beitragsjahren. Im Gespräch sind 20 bis 30 % der Bruttorente ab dem ersten Euro, mit einer Obergrenze oberhalb der heutigen 281,50 €. Die Koalition will die Empfehlungen bis Ende 2026 umsetzen. Beschlossen ist davon nichts – bis ein Gesetzentwurf vorliegt, gilt die hier beschriebene Regelung unverändert.

Wenn deine Rente unter dem Grundsicherungsniveau liegt, wird normalerweise jeder Renten-Euro mit der Grundsicherung verrechnet. Du hast dann am Ende genauso viel wie jemand, der nie eingezahlt hat. Es gibt genau eine große Ausnahme: den Grundrenten-Freibetrag nach § 82a SGB XII. Er kann dir bis zu 281,50 € im Monat zusätzlich sichern – aber nur, wenn du ihn kennst und die Voraussetzung erfüllst.

Was ist der Freibetrag?

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat und Grundsicherung im Alter bezieht, dem wird ein Teil der eigenen Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Formel:

Dieses Geld bekommst du zusätzlich zum Grundsicherungsniveau. Es ist der Unterschied zwischen „Einzahlen hat sich gar nicht gelohnt" und „Einzahlen bringt mir bis zu 281,50 € mehr im Monat".

Rechenbeispiel: 900 € Rente

RechenschrittBetrag
Deine Rente900,00 €
Sockel: die ersten 100 € bleiben frei100,00 €
30 % der restlichen 800 €240,00 €
Rechnerischer Freibetrag (100 € + 240 €)340,00 €
Tatsächlicher Freibetrag (Deckel greift)281,50 €

Bei 900 € Rente liegt der rechnerische Freibetrag über dem Deckel – du bekommst das Maximum von 281,50 €. Der Deckel greift ab einer Rente von rund 705 €. Zur Einordnung ein paar weitere Werte:

Eigene RenteFreibetrag
300 €160,00 €
600 €250,00 €
900 €281,50 € (Maximum)
1.200 €281,50 € (Maximum)
Es gibt noch einen zweiten FreibetragDieser hier gilt für die gesetzliche Rente. Für Betriebsrente, Riester und Rürup existiert ein eigener Freibetrag nach § 82 Abs. 4 SGB XII – und beide gelten nebeneinander. Betriebsrente und Grundsicherung: der zweite Freibetrag

Wer hat Anspruch?

Die einzige harte Voraussetzung: mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Dazu zählen vor allem Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind), Pflegezeiten und Zeiten mit Krankengeld. Nicht dazu zählen unter anderem Jahre als Selbstständiger ohne Pflichtbeiträge und Studienzeiten. Die genaue Liste mit Selbst-Check findest du im Artikel „Welche Zeiten zählen zu den 33 Jahren?".

Wichtig: Der Freibetrag wirkt gerade dann, wenn deine Rente unter dem Grundsicherungsniveau liegt – also genau in der Situation, in der Rente und Grundsicherung fast gleich hoch sind. Ob sich Weiterarbeiten für dich lohnt, hängt oft an genau diesem Freibetrag.

So sprichst du den Freibetrag beim Amt aktiv an

Der Freibetrag wird bei der Grundsicherung im Alter vom Sozialamt berücksichtigt. In der Praxis lohnt es sich, das Thema selbst anzusprechen und nicht darauf zu vertrauen, dass es automatisch richtig läuft:

  1. Versicherungsverlauf besorgen. Ruf die Deutsche Rentenversicherung an: 0800 1000 4800 (kostenlos, Mo–Do 8:00–19:00, Fr 8:00–15:30). Frag konkret nach deinen Grundrentenzeiten.
  2. Beim Antrag auf Grundsicherung darauf hinweisen, dass du mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hast, und den Freibetrag nach § 82a SGB XII nennen.
  3. Den Bescheid prüfen. Im Grundsicherungsbescheid muss erkennbar sein, dass ein Teil deiner Rente anrechnungsfrei bleibt. Wenn nicht: nachfragen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen (dafür gibt es Fristen – steht im Bescheid).
Gut zu wissen Der Freibetrag ist kein Almosen und kein Sonderantrag mit Ermessensspielraum – er steht im Gesetz. Du musst ihn nicht „verdienen", du musst nur die 33 Jahre nachweisen können.

Wo stehst du selbst?

Rechne deine eigene Zahl aus – kostenlos, 2 Minuten, ohne Anmeldung. Der Rechner berücksichtigt den Freibetrag automatisch.

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Häufige Fragen

Muss ich den Grundrenten-Freibetrag beantragen?

Nein, einen eigenen Antrag gibt es nicht. Er wird im Rahmen deines Antrags auf Grundsicherung geprüft. Trotzdem solltest du ihn aktiv ansprechen und im Bescheid kontrollieren, ob er berücksichtigt wurde.

Bekomme ich den Freibetrag auch ohne Grundrentenzuschlag?

Ja. Der Freibetrag bei der Grundsicherung setzt nur die 33 Jahre Grundrentenzeiten voraus – nicht, dass du tatsächlich einen Grundrentenzuschlag zur Rente bekommst.

Gilt der Freibetrag auch für Betriebsrenten oder private Renten?

Der Freibetrag nach § 82a SGB XII bezieht sich auf die gesetzliche Rente. Für zusätzliche private Altersvorsorge gibt es einen separaten, eigenen Freibetrag – beide können nebeneinander gelten. Lass dir das im Einzelfall beim Sozialamt oder der Verbraucherzentrale bestätigen.

Was ist, wenn mir wenige Jahre zu den 33 fehlen?

Dann prüfe zuerst deinen Versicherungsverlauf – oft fehlen dort Kindererziehungs- oder Pflegezeiten, die du nachtragen lassen kannst. Wenn du noch arbeitest, zählen künftige Pflichtbeitragsjahre ebenfalls dazu.